
VISA
Beschäftigung ohne Diplom für die Länder des Westbalkans (ungelernte Arbeitskräfte)
Sie haben das Recht, einen Visumantrag für eine Beschäftigung in Deutschland auf der Grundlage einer speziellen Regelung für die Länder des Westbalkans zu stellen, wenn Sie in Deutschland ohne nostrifiziertes Diplom aus Serbien arbeiten möchten oder wenn Sie eine Tätigkeit ausüben möchten, für die keine Qualifikation erforderlich ist.

Lkw- und Busfahrer (professionelle Fahrer)
Wenn Sie ein Arbeitsvisum als Lkw-, Sattelzug- oder Busfahrer möchten, müssen Sie vorher einen Visumantrag stellen.

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Um ein Arbeitsvisum zu erhalten, ist die Antragstellung für ein Visum zum Zwecke der Beschäftigung auf Binnenbooten und Kreuzfahrtschiffen erforderlich.

Familienzusammenführung
Wenn Ihr minderjähriges Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und für das Sie das Sorgerecht haben, Ihr Elternteil, der für Sie das Sorgerecht hat, oder Ihr zukünftiger Ehepartner in Deutschland lebt und Sie ihm beitreten möchten, müssen Sie vorher einen Visumantrag stellen.

Beschäftigung auf Grundlage des Diploms
Sie können in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten oder nach einem Job suchen, wenn Ihre Qualifikation (Hochschul- oder Sekundarschulbildung) in Deutschland anerkannt ist, bzw. teilweise anerkannt ist, wenn es sich um eine berufliche Ausbildung handelt.

Bildung und Weiterbildung
Wenn Sie in Deutschland Ihre Schulbildung fortsetzen, einen Beruf erlernen, studieren oder einen Platz für eine Berufsausbildung suchen möchten, sind Sie verpflichtet, vorher einen Visumantrag zu stellen.


Schengen-Visa für ausländische Staatsangehörige
Schengen-Visa sind erforderlich für Staatsangehörige von Ländern, die kein visumfreies Abkommen mit dem Schengen-Raum haben und eine Genehmigung für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen für touristische Zwecke, Geschäftsreisen oder private Besuche benötigen.
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