GESETZESÄNDERUNG: BERUFSKRAFTFAHRER UND BERUFSKRAFTFAHRERINNEN (LKW UND BUS)
- Valentina Marković
- 16. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
BERUFSKRAFTFAHRER UND BERUFSKRAFTFAHRERINNEN


Ab dem 18. November 2023 wurde ein neues Gesetz für Berufskraftfahrer eingeführt. Eine der größten Hürden für viele unserer Lkw- und Busfahrer auf dem Weg nach Deutschland war bisher die Sprachvoraussetzung der Botschaft.
Nach der neuen Regelung ist dies nun nicht mehr erforderlich.
Die Botschaft hat offiziell mitgeteilt, dass Berufskraftfahrer (Lkw- und Busfahrer) – unabhängig vom Jahr des Erwerbs der Führerscheinklasse C oder D – mit entsprechender Dokumentation und spezifischen Angaben im Arbeitsvertrag ein Visum für Deutschland beantragen und erhalten können.
Auch ein ausländischer Qualifikationsnachweis (Code 95) ist nicht mehr notwendig.
Dieses deutsche Gesetz wurde insbesondere wegen des großen Fahrermangels verabschiedet.
Falls Sie den Wunsch haben, nach Deutschland zu gehen, aber noch keinen Arbeitgeber gefunden haben, können Sie sich an unsere Agentur wenden, die seit über 25 Jahren Menschen bei der Visabeantragung unterstützt.
Im Laufe der Jahre haben wir das Vertrauen zahlreicher Arbeitgeber gewonnen, mit denen wir zusammenarbeiten und mit denen wir Sie in Kontakt bringen können, sodass Sie selbst entscheiden, ob deren Angebote zu Ihnen passen.
Wenn Sie sich für ein Angebot entscheiden, helfen wir Ihnen, Ihr Visum in kürzester Zeit zu erhalten.
Für Berufskraftfahrer – egal ob männlich oder weiblich – war der Weg nach Deutschland noch nie so einfach wie jetzt.
Bei Interesse melden Sie sich gerne unter der Nummer +381 63 817 13 70 (Viber/Whatsapp).
Aufgrund der hohen Nachfrage kann es vorkommen, dass unser Kollege nicht sofort antwortet – in diesem Fall ruft er Sie schnellstmöglich zurück!
Derzeit besteht eine große Nachfrage nach Lkw-Fahrern mit CE-Führerschein sowie nach Busfahrern mit D- oder D1-Kategorie.


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